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Bolonka Zwetna from Niefi’s Dream Wissenswertes Hundeführerschein
Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen ab Juli 2013 Ab Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben. Mit dem ab Juli in Kraft tretenden Gesetz reagiert die Landesregierung von Niedersachsen auf vergangene Beißattacken von Hunden. Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann bei jeder von der Gemeinde anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen. Bei der abzulegenden Prüfung muss der Hundehalter mindestens 16 Jahre alt sein. Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden. Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte, Jäger und Tierheimbetreiber. Zu beachten: Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter. Vor dem 1. Juli abgelegte Prüfungen sind gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach dem 1. Juli prüfungsberechtigt sind, vorgenommen werden. Zudem müssen Hundehalter mit 1. Juli ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister unter http://www.hunderegister-nds.de melden. Niedersachsen führt zentrale Hunde-Datenbank ein Wie wir bereits berichteten, führte Niedersachsen mit Juli 2013 den verpflichtenden Hundeführerschein ein. Zudem müssen Hundehalter mit 1. Juli ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Register melden. Alle Hunde, unabhängig der Rasse, die älter als sechs Monate sind, müssen registriert werden. Dieses Hunde- Zentralregister soll es ermöglichen, Hunde ihren BesitzerIn zuordnen zu können, etwa um in einem Schadensfall den Hundehalter ausfindig zu machen und ihn zur Rechenschaft ziehen zu können. Im Mai 2011 wurde dieses neue niedersächsische Hundegesetz im Landtag beschlossen. Seit Juli 2011 müssen Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen und ihn per Chip kennzeichnen lassen. Der verpflichtende Hundeführerschein und das Melderegister treten nun mit Juli 2013 in Kraft. Präsident des Deutschen Hundesportverbands Wolfgang Rüskamp: „Die Vorgaben gehen weiter als in allen anderen Bundesländern.“ Die Anmeldung ist schriftlich bzw. telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 390 10 400 sowie im Internet unter http://www.hunderegister-nds.de möglich. Die einmaligen Kosten betragen um die 20 Euro. Bei Verstößen gegen das Hundegesetz drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Sachkundenachweis Niedersachsen: Testfragen für den Hundeführerschein Mit Juli 2013 gilt in Niedersachsen die Hundeführerschein-Pflicht. Die abzulegende Prüfung unterteilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil. Der theoretische Teil der Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen. Der Test kann Online oder auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Die Themenbereiche für den Sachkundenachweis umfassen: Ausbildung, Angst und Aggression, Erziehung, Fortpflanzung, Gesundheit, Haltung, Kommunikation, Pflege, Rasse, Zucht sowie einschlägiges Recht. Fragen für den Hundeführerschein in Niedersachsen Wir haben vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Auszug von 15 Testfragen aus dem Fragenkatalog für den Sachkundenachweis erhalten. Die richtige Antwort ist grün eingefärbt. 1) Ist es wichtig mit einem Hund zu üben, dass er sich überall anfassen lässt? Nein, Hunde mögen keinen Menschengeruch. Nein warum, ich lasse mich ja auch nicht von jedem berühren. Ja, Körperkontakte stärken die Bindung. Nein, man muss so etwas nicht üben. Ein Hund, der gut untergeordnet ist, lässt sich sowieso überall problemlos anfassen. 2) Welche der folgenden Aussagen ist richtig? Rüden sind in der Regel ab dem 8. Lebensjahr nicht mehr zeugungsfähig. Hündinnen sind ihr ganzes Leben fruchtbar und fortpflanzungsfähig. Hündinnen können ab dem ersten Tag der Läufigkeit erfolgreich gedeckt werden. Hündinnen können nur in der Zeit zwischen dem 11.-13. Tag der Läufigkeit tragend werden. 3) Welche der folgenden Aussagen trifft zu? Alle Hunderassen werden kinderlieb geboren. Welpen müssen frühzeitig auf Kinder sozialisiert werden. Bestimmte Hunderassen sind kinderlieb, z.B. Labrador und Retriever. Jack Russel Terrier sind aufgrund ihrer kleinen Größe für Kinder optimal. 4) Was ist zu tun, wenn ein Hund, der immer lieb und friedlich war, ganz plötzlich aggressives Verhalten zeigt? Der Hund sollte einem Tierarzt vorgestellt werden, denn er könnte Schmerzen oder eine andere Erkrankung haben. Man sollte ihn sofort eindrücklich bestrafen, denn so etwas darf man nicht durchgehen lassen. Gar nichts. Aggressives Verhalten ist ein normales Hundeverhalten. Man sollte die Fütterung umstellen und mehr Kohlenhydrate füttern. 5) Wie verhalten Sie sich, wenn Ihnen ein Jogger entgegenkommt und Ihr Hund frei läuft? Ich brauche nichts zu unternehmen, weil mein Hund höchstens zu dem Jogger hinläuft, ihn aber nicht belästigt oder beißt. Ich rufe meinen Hund zu mir, leine ihn an und lasse ihn erst wieder los, wenn ich sicher weiß, dass er den Jogger nicht verfolgen wird. Ich renne ein Stückchen mit dem Jogger mit. Das lenkt meinen Hund vom Jogger ab, denn er konzentriert sich dann nur auf mich. Ich bitte den Jogger möglichst langsam zu laufen, damit er meinen Hund nicht zum Hinterherrennen verleitet. 6) Was sind häufige Ursachen für die Entstehung eines Angstproblems? Schlechte Erfahrungen, besonders, wenn sie in der Welpenzeit stattgefunden haben. Eine stabile Bindung mit seinem Besitzer. Ein Leben in einer Familie mit 2 Kindern. Regelmäßiges Training in einer guten Hundeschule mit dem Ziel des Ablegens des Hundeführerscheines. 7) Was ist geeignet, um die Sicherheit des jungen Hundes zu fördern? Wenig Kontakt zu fremden Menschen. Kein Kontakt zu anderen Tieren. Ein angemessenes Angebot möglichst vieler verschiedener Umweltreize. Möglichst große Isolation, damit er erst einmal die nötige „Reife“ entwickeln kann. 8) Stimmt es, dass man älteren Hunden nichts mehr beibringen kann? Ja, Hunde, die älter als ein Jahr sind, können nichts mehr lernen. Ab einem Alter von ca. 5 Jahren kann ein Hund nichts Neues mehr lernen. Nein, aber es ist einfacher schon mit einem Welpen zu üben, denn dann gewöhnt sich der Hund nicht erst etwas Falsches an. Nein, da ein Welpe noch gar nichts lernen kann, sollte man mit der Erziehung erst beginnen, wenn der Hund ein Jahr alt ist. 9) Wie sollte ein Hundehalter vorbeugen, um im Falle eines durch seinen Hund verursachten Schadens rechtlich abgesichert zu sein? Indem er einen guten Rechtsanwalt nach dem Vorfall aufsucht. Indem er eine Haftpflichtversicherung abschließt. Indem er seinen Hund gut erzieht. Er muss der zuständigen Gemeinde den Erwerb des Tieres anzeigen. 10) Ist es in Deutschland erlaubt, Hunde einzuschläfern? Nein, das ist in jedem Fall illegal. Ja, aber nur wenn erhebliche Leiden und Schmerzen zu vermuten sind und keine Möglichkeit der Behandlung besteht. Ja, da Tiere als Sachwerte zählen, ist das ohne Einschränkung möglich. Ja, wenn der Besitzer das Tier nicht mehr halten kann, zum Beispiel wegen eines Umzugs oder einer Allergie und die Tötung tierschutzgerecht erfolgt und. 11) Was ist im Sommer besonders bei hohen Temperaturen zu beachten? Schönes warmes Wetter sollte zu Tageswanderungen genutzt werden. Für kurzhaarige Hunde ist nichts zu beachten, langhaarige Hunde sollten im Hochsommer max. 3 Stunden täglich spazieren geführt werden. Hunde mit kurzem Fell müssen grundsätzlich mit Sonnenmilch eingerieben werden, um Verbrennungen zu vermeiden. Hunde sollten im Hochsommer nicht in parkenden Autos zurückgelassen werden. 12) Sie wollen eine Fahrradtour mit Ihrem Hund machen. Welche Maßnahmen empfehlen sich? Die Leine sollte möglichst lang gelassen werden, damit der Hund einen großen Radius ablaufen kann. Der Hund sollte spezielle Laufschuhe tragen, damit er sich nicht wund läuft. Die Hundeleine sollte am Lenker befestigt werden, damit ein schneller Zugriff im Notfall möglich ist. Der Hund sollte dazu entsprechend trainiert sein und die nötige Kondition haben. 13) Welche Auswirkung kann häufige und lange Zwingerhaltung auf die Wesensentwicklung eines Welpen haben? So kann der Hund gut lernen, alleine zu bleiben. Die Hunde können Defizite im Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen zeigen. Die Hunde können aggressiv werden und viel bellen. Auswirkungen auf die Wesensentwicklung sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. 14) Welche Dinge sind vor der Anschaffung eines Hundes wichtig? Habe ich Kinder? Kinder und Hunde vertragen sich nicht. Habe ich die Möglichkeit, den Hund in dem ersten Lebensjahr zu behalten und zu versorgen? Passt der ausgesuchte Hund von seiner Rasseveranlagung tatsächlich zu meinem Lebensstil? Die Abstammung von hoch prämierten Elterntieren. 15) Wie lange hat man Zeit, um seinen Hund für eine erwünschte Handlung zu loben? Zwischen 30 Sekungen und 2 Minuten. Genau 5 Minuten. Maximal 2 Sekunden. Die Zeit ist nicht wichtig, Hauptsache man lobt. In welchen Bundesländern ist der Hundeführerschein Pflicht? Der Hundeführerschein wird in Deutschland vom Berufsverband der HundeerzieherInnen und VerhaltensberaterInnen (BHV) oder anderen Organisationen abgenommen. Es gibt derzeit keine bundeseinheitliche Regelung über die Pflicht zum Hundeführerschein. Auch die Kosten werden bundeslandabhängig festgelegt. Derzeit sind etwa 40 Tierärzte, Tierverhaltenstherapeuten, Hundeausbilder dazu befähigt den BHV- Hundeführerschein abzunehmen. Bei bestandener Prüfung erhält der Hund eine Plakette und der Halter eine Bestätigungskarte. Nicht zu verwechseln ist der Hundeführerschein, der aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht mit dem nur theoretischen Sachkundenachweis. Dieser besteht beim BHV aus 40 Fragen und kann als Teilprüfung mit in den Hundeführerschein einfließen. Ohne ihn erhält der Hundehalter keine Zulassung zur praktischen Prüfung. Nachfolgend finden Sie alle Infos zu Vorschriften für Hundehalter in Ihrem Bundesland. Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein In Niedersachsen kommt der Sachkundenachweis pflichtmäßig ab 2013. Alle Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen, müssen dann eine Prüfung ablegen. In Hamburg muss der Hund nicht angeleint werden, wenn eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt wurde. Für alle anderen Hundehalter gilt die Leinenpflicht. Schleswig-Holstein dagegen verlangt diese Gehorsamkeitsprüfung nur für sogenannte gefährliche Listenhunde ab. Ein Hundeführerschein als Nachweis für diese Prüfungen wird von den Behörden der drei Länder anerkannt. Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern In Berlin und Brandenburg gibt es noch keine gesetzliche Führerscheinpflicht für Hunde. Dennoch ist das Thema schon länger in der öffentlichen Diskussion präsent. Wie überall kann der Hundeführerschein auf freiwilliger Basis absolviert werden. Wie in Berlin werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die Forderungen durch den Tierschutzbund und die Hundezüchter nach einem Hundeführerschein lauter. Bremen Der Sachkundenachweis kann von der örtlichen Polizei verlangt werden, wenn eine Vermutung über nicht ausreichende Kenntnisse zur Hundehaltung naheliegt. Für gefährliche Hunde, die schon zugebissen haben, darf die Polizei eine fristgemäße Sachkundenachweisprüfung verlangen. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz ist ein freiwilliger Tierführerschein in Planung. Dieser gilt entsprechend angepasst nicht nur für Hunde, sondern auch für Exoten. So soll bewerkstelligt werden, dass das Tier artgerecht gehalten wird. Momentan werden zusammen mit Züchtern und Verbänden Kriterien zusammengestellt, die ein Tierbesitzer nachweisen können muss, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken (Die Grünen). Hessen Im Bundesland Hessen geht man einen Schritt in Richtung Hundeführerschein. Rund 500.000 Hundehalter sollen zukünftig mit einer am Führerschein angelehnten Prüfung ihre Sachkunde nachweisen. Diese Überlegung stammt vom August 2012. Momentan muss ein solcher Nachweis erst erbracht werden, wenn ein Tier bissig geworden ist. Thüringen Thüringen diskutiert kaum über Hundeführerschein oder einen Sachkundenachweis. Das aktuelle Problem ist zunächst die neu eingeführte Meldepflicht für Hundehalter. Die Ordnungsämter des Landes vermelden zahlreiche Säumnisse. Für ungemeldete Hunde müssen Zwangsgelder entrichtet werden. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Untersagung der Hundehaltung. Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland Der Sachkundenachweis ist auch in Sachsen für gefährlich eingestufte Hunde Pflicht. Er umfasst hier theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten zur Haltung und im Umgang. Das gleiche Prinzip gilt auch im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Besitzer brauchen für gefährliche Hunde eine Halteerlaubnis, die über einen Sachkundenachweise erteilt wird. Dieser ist beispielweise bei sachverständigen Tierärzten abzulegen. Sachsen-Anhalt Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ fordert in Sachsen-Anhalt die Einführung eines gesetzesmäßigen Hundeführerscheins. Derzeit gilt eine Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die bei Verstoß mit einem Bußgeld geahndet wird. Wie in Bremen oder Sachsen kann ein Wesenstest verlangt werden, wenn der Hund als gefährlich eingestuft wird. Der Hund muss dann in entsprechenden Situationen zeigen, dass er sich sozialverträglich verhält. Bayern Süddeutschland, das heißt Bayern und Baden-Württemberg, verpflichtet seine Hundehalter in keiner Weise zu einem Sachkundenachweis oder einem Hundeführerschein. In Baden-Württemberg muss für die Haltung gefährlicher Hunde aber eine Erlaubnis durch die Ortspolizei erteilt worden sein. Bayern zwingt Besitzer einiger aggressiver Rassen zur Leinenpflicht, auch trotz bestandenem Wesenstest. Außerdem existiert hier aber ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landestierärztekammer, des Arbeitskreises “Hundeführerschein” und des Institutes für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Tierärztlichen Fakultät München mit Namen „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“. Niedersächsisches Hundegesetz Anerkannte Prüfer mit Prüfnummer Fragen und Antworten zum Hundegesetz / Sachkundenachweis Quelle: http://www.planethund.com/allgemein/sachkundenachweis-niedersachsen-fragen-hundefuehrerschein-1007.html