© Jens Niefenecker 2015
Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen ab Juli 2013
Ab Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind,
einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren
Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben.
Mit dem ab Juli in Kraft tretenden Gesetz reagiert die Landesregierung von Niedersachsen auf vergangene Beißattacken
von Hunden.
Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil und kann bei jeder von der Gemeinde
anerkannten Institution (Verein, Hundeschule, Tierarzt) abgelegt werden. Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen,
Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten sind nur einige der relevanten Themen.
Bei der abzulegenden Prüfung muss der Hundehalter mindestens 16 Jahre alt sein. Der theoretische Teil der
Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen. Der praktische Teil muss vom Hundebesitzer innerhalb
des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden.
Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn
Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte, Jäger und
Tierheimbetreiber.
Zu beachten:
Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu
gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
Vor dem 1. Juli abgelegte Prüfungen sind gültig, wenn die Prüfung von zertifizierten Stellen, die auch nach
dem 1. Juli prüfungsberechtigt sind, vorgenommen werden.
Zudem müssen Hundehalter mit 1. Juli ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister
unter http://www.hunderegister-nds.de melden.
Niedersachsen führt zentrale Hunde-Datenbank ein
Wie wir bereits berichteten, führte Niedersachsen mit Juli 2013 den verpflichtenden Hundeführerschein ein. Zudem
müssen Hundehalter mit 1. Juli ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Register melden.
Alle Hunde, unabhängig der Rasse, die älter als sechs Monate sind, müssen registriert werden. Dieses Hunde-
Zentralregister soll es ermöglichen, Hunde ihren BesitzerIn zuordnen zu können, etwa um in einem Schadensfall den
Hundehalter ausfindig zu machen und ihn zur Rechenschaft ziehen zu können.
Im Mai 2011 wurde dieses neue niedersächsische Hundegesetz im Landtag beschlossen. Seit Juli 2011 müssen
Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen und ihn per Chip kennzeichnen lassen. Der
verpflichtende Hundeführerschein und das Melderegister treten nun mit Juli 2013 in Kraft.
Präsident des Deutschen Hundesportverbands Wolfgang Rüskamp:
„Die Vorgaben gehen weiter als in allen anderen Bundesländern.“
Die Anmeldung ist schriftlich bzw. telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 390 10 400 sowie im
Internet unter http://www.hunderegister-nds.de möglich. Die einmaligen Kosten betragen um die 20 Euro.
Bei Verstößen gegen das Hundegesetz drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Sachkundenachweis Niedersachsen: Testfragen für den
Hundeführerschein
Mit Juli 2013 gilt in Niedersachsen die Hundeführerschein-Pflicht. Die abzulegende Prüfung unterteilt sich in einen
Theorie- und einen Praxisteil. Der theoretische Teil der Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen.
Der Test kann Online oder auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Die Themenbereiche für den Sachkundenachweis
umfassen: Ausbildung, Angst und Aggression, Erziehung, Fortpflanzung, Gesundheit, Haltung, Kommunikation, Pflege,
Rasse, Zucht sowie einschlägiges Recht.
Fragen für den Hundeführerschein in Niedersachsen
Wir haben vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Auszug von
15 Testfragen aus dem Fragenkatalog für den Sachkundenachweis erhalten.
Die richtige Antwort ist grün eingefärbt.
1) Ist es wichtig mit einem Hund zu üben, dass er sich überall anfassen lässt?
Nein, Hunde mögen keinen Menschengeruch.
Nein warum, ich lasse mich ja auch nicht von jedem berühren.
Ja, Körperkontakte stärken die Bindung.
Nein, man muss so etwas nicht üben. Ein Hund, der gut untergeordnet ist, lässt sich sowieso überall problemlos
anfassen.
2) Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Rüden sind in der Regel ab dem 8. Lebensjahr nicht mehr zeugungsfähig.
Hündinnen sind ihr ganzes Leben fruchtbar und fortpflanzungsfähig.
Hündinnen können ab dem ersten Tag der Läufigkeit erfolgreich gedeckt werden.
Hündinnen können nur in der Zeit zwischen dem 11.-13. Tag der Läufigkeit tragend werden.
3) Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Alle Hunderassen werden kinderlieb geboren.
Welpen müssen frühzeitig auf Kinder sozialisiert werden.
Bestimmte Hunderassen sind kinderlieb, z.B. Labrador und Retriever.
Jack Russel Terrier sind aufgrund ihrer kleinen Größe für Kinder optimal.
4) Was ist zu tun, wenn ein Hund, der immer lieb und friedlich war, ganz plötzlich aggressives Verhalten zeigt?
Der Hund sollte einem Tierarzt vorgestellt werden, denn er könnte Schmerzen oder eine andere Erkrankung haben.
Man sollte ihn sofort eindrücklich bestrafen, denn so etwas darf man nicht durchgehen lassen.
Gar nichts. Aggressives Verhalten ist ein normales Hundeverhalten.
Man sollte die Fütterung umstellen und mehr Kohlenhydrate füttern.
5) Wie verhalten Sie sich, wenn Ihnen ein Jogger entgegenkommt und Ihr Hund frei läuft?
Ich brauche nichts zu unternehmen, weil mein Hund höchstens zu dem Jogger hinläuft, ihn aber nicht belästigt oder
beißt.
Ich rufe meinen Hund zu mir, leine ihn an und lasse ihn erst wieder los, wenn ich sicher weiß, dass er den Jogger
nicht verfolgen wird.
Ich renne ein Stückchen mit dem Jogger mit. Das lenkt meinen Hund vom Jogger ab, denn er konzentriert sich
dann nur auf mich.
Ich bitte den Jogger möglichst langsam zu laufen, damit er meinen Hund nicht zum Hinterherrennen verleitet.
6) Was sind häufige Ursachen für die Entstehung eines Angstproblems?
Schlechte Erfahrungen, besonders, wenn sie in der Welpenzeit stattgefunden haben.
Eine stabile Bindung mit seinem Besitzer.
Ein Leben in einer Familie mit 2 Kindern.
Regelmäßiges Training in einer guten Hundeschule mit dem Ziel des Ablegens des Hundeführerscheines.
7) Was ist geeignet, um die Sicherheit des jungen Hundes zu fördern?
Wenig Kontakt zu fremden Menschen.
Kein Kontakt zu anderen Tieren.
Ein angemessenes Angebot möglichst vieler verschiedener Umweltreize.
Möglichst große Isolation, damit er erst einmal die nötige „Reife“ entwickeln kann.
8) Stimmt es, dass man älteren Hunden nichts mehr beibringen kann?
Ja, Hunde, die älter als ein Jahr sind, können nichts mehr lernen.
Ab einem Alter von ca. 5 Jahren kann ein Hund nichts Neues mehr lernen.
Nein, aber es ist einfacher schon mit einem Welpen zu üben, denn dann gewöhnt sich der Hund nicht erst etwas
Falsches an.
Nein, da ein Welpe noch gar nichts lernen kann, sollte man mit der Erziehung erst beginnen, wenn der Hund ein
Jahr alt ist.
9) Wie sollte ein Hundehalter vorbeugen, um im Falle eines durch seinen Hund verursachten Schadens rechtlich
abgesichert zu sein?
Indem er einen guten Rechtsanwalt nach dem Vorfall aufsucht.
Indem er eine Haftpflichtversicherung abschließt.
Indem er seinen Hund gut erzieht.
Er muss der zuständigen Gemeinde den Erwerb des Tieres anzeigen.
10) Ist es in Deutschland erlaubt, Hunde einzuschläfern?
Nein, das ist in jedem Fall illegal.
Ja, aber nur wenn erhebliche Leiden und Schmerzen zu vermuten sind und keine Möglichkeit der Behandlung
besteht.
Ja, da Tiere als Sachwerte zählen, ist das ohne Einschränkung möglich.
Ja, wenn der Besitzer das Tier nicht mehr halten kann, zum Beispiel wegen eines Umzugs oder einer Allergie und
die Tötung tierschutzgerecht erfolgt und.
11) Was ist im Sommer besonders bei hohen Temperaturen zu beachten?
Schönes warmes Wetter sollte zu Tageswanderungen genutzt werden.
Für kurzhaarige Hunde ist nichts zu beachten, langhaarige Hunde sollten im Hochsommer max. 3 Stunden täglich
spazieren geführt werden.
Hunde mit kurzem Fell müssen grundsätzlich mit Sonnenmilch eingerieben werden, um Verbrennungen zu
vermeiden.
Hunde sollten im Hochsommer nicht in parkenden Autos zurückgelassen werden.
12) Sie wollen eine Fahrradtour mit Ihrem Hund machen. Welche Maßnahmen empfehlen sich?
Die Leine sollte möglichst lang gelassen werden, damit der Hund einen großen Radius ablaufen kann.
Der Hund sollte spezielle Laufschuhe tragen, damit er sich nicht wund läuft.
Die Hundeleine sollte am Lenker befestigt werden, damit ein schneller Zugriff im Notfall möglich ist.
Der Hund sollte dazu entsprechend trainiert sein und die nötige Kondition haben.
13) Welche Auswirkung kann häufige und lange Zwingerhaltung auf die Wesensentwicklung eines Welpen haben?
So kann der Hund gut lernen, alleine zu bleiben.
Die Hunde können Defizite im Sozialverhalten gegenüber Menschen und Artgenossen zeigen.
Die Hunde können aggressiv werden und viel bellen.
Auswirkungen auf die Wesensentwicklung sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
14) Welche Dinge sind vor der Anschaffung eines Hundes wichtig?
Habe ich Kinder? Kinder und Hunde vertragen sich nicht.
Habe ich die Möglichkeit, den Hund in dem ersten Lebensjahr zu behalten und zu versorgen?
Passt der ausgesuchte Hund von seiner Rasseveranlagung tatsächlich zu meinem Lebensstil?
Die Abstammung von hoch prämierten Elterntieren.
15) Wie lange hat man Zeit, um seinen Hund für eine erwünschte Handlung zu loben?
Zwischen 30 Sekungen und 2 Minuten.
Genau 5 Minuten.
Maximal 2 Sekunden.
Die Zeit ist nicht wichtig, Hauptsache man lobt.
In welchen Bundesländern ist der Hundeführerschein
Pflicht?
Der
Hundeführerschein
wird
in
Deutschland
vom
Berufsverband
der
HundeerzieherInnen
und
VerhaltensberaterInnen
(BHV)
oder
anderen
Organisationen
abgenommen.
Es
gibt
derzeit
keine
bundeseinheitliche
Regelung
über
die
Pflicht
zum
Hundeführerschein.
Auch
die
Kosten
werden
bundeslandabhängig
festgelegt.
Derzeit
sind
etwa
40
Tierärzte,
Tierverhaltenstherapeuten,
Hundeausbilder
dazu
befähigt
den
BHV-
Hundeführerschein
abzunehmen.
Bei
bestandener
Prüfung erhält der Hund eine Plakette und der Halter eine Bestätigungskarte.
Nicht zu verwechseln ist der Hundeführerschein, der aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht mit dem nur
theoretischen Sachkundenachweis. Dieser besteht beim BHV aus 40 Fragen und kann als Teilprüfung mit in den
Hundeführerschein einfließen. Ohne ihn erhält der Hundehalter keine Zulassung zur praktischen Prüfung.
Nachfolgend finden Sie alle Infos zu Vorschriften für Hundehalter in Ihrem Bundesland.
Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein
In Niedersachsen kommt der Sachkundenachweis pflichtmäßig ab 2013. Alle Menschen, die sich zum ersten Mal einen
Hund anschaffen, müssen dann eine Prüfung ablegen. In Hamburg muss der Hund nicht angeleint werden, wenn eine
Gehorsamkeitsprüfung abgelegt wurde. Für alle anderen Hundehalter gilt die Leinenpflicht. Schleswig-Holstein dagegen
verlangt diese Gehorsamkeitsprüfung nur für sogenannte gefährliche Listenhunde ab. Ein Hundeführerschein als
Nachweis für diese Prüfungen wird von den Behörden der drei Länder anerkannt.
Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
In Berlin und Brandenburg gibt es noch keine gesetzliche Führerscheinpflicht für Hunde. Dennoch ist das Thema schon
länger in der öffentlichen Diskussion präsent. Wie überall kann der Hundeführerschein auf freiwilliger Basis absolviert
werden. Wie in Berlin werden auch in Mecklenburg-Vorpommern die Forderungen durch den Tierschutzbund und die
Hundezüchter nach einem Hundeführerschein lauter.
Bremen
Der Sachkundenachweis kann von der örtlichen Polizei verlangt werden, wenn eine Vermutung über nicht ausreichende
Kenntnisse zur Hundehaltung naheliegt. Für gefährliche Hunde, die schon zugebissen haben, darf die Polizei eine
fristgemäße Sachkundenachweisprüfung verlangen.
Rheinland-Pfalz
In
Rheinland-Pfalz
ist
ein
freiwilliger
Tierführerschein
in
Planung.
Dieser
gilt
entsprechend
angepasst
nicht
nur
für
Hunde,
sondern
auch
für
Exoten.
So
soll
bewerkstelligt
werden,
dass
das
Tier
artgerecht
gehalten
wird.
Momentan
werden
zusammen
mit
Züchtern
und
Verbänden
Kriterien
zusammengestellt,
die
ein
Tierbesitzer
nachweisen
können
muss,
sagt
Umweltministerin Ulrike Höfken (Die Grünen).
Hessen
Im
Bundesland
Hessen
geht
man
einen
Schritt
in
Richtung
Hundeführerschein.
Rund
500.000
Hundehalter
sollen
zukünftig
mit
einer
am
Führerschein
angelehnten
Prüfung
ihre
Sachkunde
nachweisen.
Diese
Überlegung
stammt
vom
August 2012. Momentan muss ein solcher Nachweis erst erbracht werden, wenn ein Tier bissig geworden ist.
Thüringen
Thüringen
diskutiert
kaum
über
Hundeführerschein
oder
einen
Sachkundenachweis.
Das
aktuelle
Problem
ist
zunächst
die
neu
eingeführte
Meldepflicht
für
Hundehalter.
Die
Ordnungsämter
des
Landes
vermelden
zahlreiche
Säumnisse.
Für
ungemeldete
Hunde
müssen
Zwangsgelder
entrichtet
werden.
Im
schlimmsten
Fall
kommt
es
zu
einer
Untersagung
der
Hundehaltung.
Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland
Der
Sachkundenachweis
ist
auch
in
Sachsen
für
gefährlich
eingestufte
Hunde
Pflicht.
Er
umfasst
hier
theoretische
Kenntnisse
und
praktische
Fähigkeiten
zur
Haltung
und
im
Umgang.
Das
gleiche
Prinzip
gilt
auch
im
Saarland
und
in
Nordrhein-Westfalen.
Besitzer
brauchen
für
gefährliche
Hunde
eine
Halteerlaubnis,
die
über
einen
Sachkundenachweise
erteilt wird. Dieser ist beispielweise bei sachverständigen Tierärzten abzulegen.
Sachsen-Anhalt
Die
Tierschutzorganisation
„Vier
Pfoten“
fordert
in
Sachsen-Anhalt
die
Einführung
eines
gesetzesmäßigen
Hundeführerscheins.
Derzeit
gilt
eine
Leinenpflicht
auf
öffentlichen
Straßen,
Wegen
und
Plätzen,
die
bei
Verstoß
mit
einem
Bußgeld
geahndet
wird.
Wie
in
Bremen
oder
Sachsen
kann
ein
Wesenstest
verlangt
werden,
wenn
der
Hund
als
gefährlich
eingestuft
wird.
Der
Hund
muss
dann
in
entsprechenden
Situationen
zeigen,
dass
er
sich
sozialverträglich
verhält.
Bayern
Süddeutschland,
das
heißt
Bayern
und
Baden-Württemberg,
verpflichtet
seine
Hundehalter
in
keiner
Weise
zu
einem
Sachkundenachweis
oder
einem
Hundeführerschein.
In
Baden-Württemberg
muss
für
die
Haltung
gefährlicher
Hunde
aber
eine Erlaubnis durch die Ortspolizei erteilt worden sein.
Bayern
zwingt
Besitzer
einiger
aggressiver
Rassen
zur
Leinenpflicht,
auch
trotz
bestandenem
Wesenstest.
Außerdem
existiert
hier
aber
ein
Gemeinschaftsprojekt
der
Bayerischen
Landestierärztekammer,
des
Arbeitskreises
“Hundeführerschein”
und
des
Institutes
für
Tierschutz,
Verhaltenskunde
und
Tierhygiene
der
Tierärztlichen
Fakultät
München mit Namen „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“.
Niedersächsisches Hundegesetz
Anerkannte Prüfer mit Prüfnummer
Fragen und Antworten zum Hundegesetz / Sachkundenachweis
Quelle: http://www.planethund.com/allgemein/sachkundenachweis-niedersachsen-fragen-hundefuehrerschein-1007.html